Mitglied werden!

Falls sie Interesse haben, in der Wählergemeinschaft mit zu arbeiten,

oder ihre Ideen einbringen möchten, sind sie gern eingeladen.

Was ist eine Wählergemeinschaft?

Eine Wählergemeinschaft (WG) ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die sich ohne Parteizugehörigkeit und starres Programm an der Gestaltung der Kommunalpolitik in den Städten und Gemeinden und in den Landkreisen beteiligen.


Bürger für Bürger

In ihrer Fraktion als Stadt-, Gemeinderats- oder Kreistagsmitglieder nehmen die Mandatsträger der Wählergemeinschaften also Partei für die Bürgerinnen und Bürger, ohne Partei zu sein. Sozusagen als Bürger für Bürger.


Jeder kann mitmachen

Jede parteilose Bürgerin und jeder parteilose Bürger kann in einer Wählergemeinschaft mitmachen und auf der Liste der Wählergemeinschaft für einen Stadt-, Gemeinde- oder Samtgemeinderat bzw. für den Kreistag kandidieren.


Bürgernahe Politik

Die Wählergemeinschaften haben sich auf die Fahnen geschrieben, für jeden nachvollziehbare, bürgernahe Politik zu machen. Enges „Parteidenken“ zum Zwecke einer Machtausübung ist Ihnen fern. Sie sind für die größtmögliche persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und für die öffentliche Diskussion von Problemen, bei deren Lösung die Bürger im Mittelpunkt stehen und mitwirken können. Ist es nicht recht und billig, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber mitbestimmen können, wie ihr Wohnort gestaltet wird, in dem sie leben und ihre Kinder aufwachsen? Die Lebens- und Wohnqualität kann im Einzelfall beträchtlich steigen, wenn die Bürger die Möglichkeit haben, sich frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Das gilt z. B. auch für die Anlage von Kinderspielplätzen und alle anderen sozialen Belange.


Kein Fraktionszwang

Mandatsträger von Wählergemeinschaften unterliegen grundsätzlich keinem Fraktionszwang. Dieser kehrt die Entscheidungsfreiheit oft in das Gegenteil um und dient allein der Machtausübung.


Kommunalpolitik ohne Parteibrille

Ganz klar, dass Ratsmitglieder und Kreistagsabgeordnete der Wählergemeinschaft gemeinsame Ziele verfolgen. „Parteidisziplin“ und „Parteiräson“ sind jedoch Fremdwörter für sie. Rats- und Kreistagsmitglieder der WGen können zu allen Sachproblemen nicht nur ihren eigenen Standpunkt vertreten, sondern sich auch bei der Abstimmung frei entscheiden. Die so genannte „Parteibrille“, die in den Augen der Wählergemeinschaften eher ein Hindernis für sachliche Entscheidungen darstellt, ist verpönt.


Kommen sie zu unseren Treffen oder sprechen uns an. Sie erreichen uns über unsere Seite „Kontakt“.
Falls Sie sich bereits entschlossen haben uns mit einer Mitgliedschaft zu unterstützen,

dann senden Sie uns den ausgefüllten Antrag zu.


Antrag Mitgliedschaft WGR